Kurios mag die Geschichte auf den ersten Blick anmuten, doch geschah sie so am 31.05.2010 in München. Der 38-jährige Täter betrat ein Lebensmittelgeschäft, steckte seine Einkäufe in eine Stofftasche und ließ sich noch an der Fleischtheke bedienen. Anschließend strebte er dem Untergeschoss entgegen, um das Ladengeschäft über den Ausgang am Bahnhof zu verlassen. Seine Einkäufe zahlte der Mann nicht. Der Ladendetektiv des Geschäftes hatte ihn schon eine ganze Weile beobachtet und wollte nun einschreiten.
Er hielt den Mann auf, der daraufhin behauptete, er habe die Lebensmittel in einem anderen Geschäft gekauft. Als der Detektiv ihn festhalten wollte, riss er sich gewaltsam los. Just in diesem Moment tauchte eine Polizeistreife auf und kam dem Detektiv zu Hilfe. Die Polizei nahm den Mann fest, bei der Feststellung der persönlichen Daten stellte sich heraus, dass er über keinen festen Wohnsitz verfügte. Deshalb soll er nun dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Die Geschichten rund um kleinere und größere Ladendiebstähle häufen sich, ebenso wie deren Aufklärung durch die mittlerweile fast überall beschäftigten Ladendetektive. Die Geschäfte selbst wissen sich also gut zu schützen und die Beobachtungsgabe der Ladendetektive lässt ebenfalls nichts zu wünschen übrig. Die Zeiten, in denen der Ladendetektiv als Detektiv zweiter Klasse gehandelt wurde, scheinen damit ein für alle Mal vorbei. Das zeigt sich auch an den aktuellen Diskussionen um die Mindestlöhne für Ladendetektive. Denn hierfür setzen sich sogar die großen Verbände für Berufsdetektive mittlerweile ein, die am Wochenende runde Geburtstage feierten.
Einmal mehr konnte der Ladendetektiv aber auch wieder nur durch die Polizei unterstützt werden. Auch wenn der Detektiv im Ladengeschäft grundsätzlich das Recht hat, das Hausrecht durchzusetzen, sind ihm doch im Gegensatz zur Polizei meist die Hände gebunden. Er hat keine anderen Rechte, als alle anderen deutschen Bürger, insbesondere, wenn das Geschäft bereits verlassen wurde.
