Detektei-Detektiv.eu - Blog für die Detektei und Detektive

Entries from Juli 2010

Mitarbeiterüberwachung durch die Detektei

Juli 20th, 2010 · Comments Off

Gerade in Zeiten der Krise sehen sich Unternehmen vielfältigen Risiken ausgesetzt. Sie müssen nicht nur mit Auftragseinbrüchen klar kommen, sondern auch um neu entwickelte Ideen fürchten. Denn Spionage, Diebstahl und Betrug, sowie Korruption machen insbesondere mittelständischen Unternehmen immer schwerer zu schaffen. Dabei stellt sich dann häufig die Frage, ob und wie diese Probleme im eigenen Unternehmen behoben werden können.

Meist hilft nur noch der Einsatz einer spezialisierten Detektei, die die Mitarbeiter genauer unter die Lupe nimmt. Denn nicht nur Detektivverbände zeigten in ihren Statistiken aus dem Jahr 2008, dass immer mehr Aufträge für die Detektei in Zusammenhang mit der Mitarbeiterüberwachung stehen, sondern auch das aktuelle „Gefahrenbarometer 2010“ zeigt diesen Trend. Weit über die Hälfte von Spionagefällen werden durch die eigenen Mitarbeiter ausgelöst, wie das Barometer zeigt.

Dabei sollten Unternehmen aber gerade im Bereich Mitarbeiterüberwachung darauf achten, eine seriöse Detektei zu engagieren. Einige, wenige Detekteien haben sich beispielsweise vom TÜV zertifizieren lassen und werben mit der TÜV-CERT Auszeichnung. Dieses Qualitätsmanagement-System verspricht für alle Beteiligten viele Vorteile. So können Unternehmen davon ausgehen, dass die Detekteien nicht nur äußerst umsichtig und diskret handeln, sondern genauso die rechtlichen Rahmenbedingungen im sensiblen Bereich der Mitarbeiterüberwachung beachten.

Wird ein Auftrag á la „Schauen Sie mal, ob Herrn X irgendwas zur Last gelegt werden kann“ ausgelöst, so darf dieser von einer seriösen Detektei nicht angenommen werden. Vielmehr kann ein solcher Auftrag nur dann durchgeführt werden, wenn das Unternehmen einen hinreichenden Verdacht auf ein Fehlverhalten des Mitarbeiters begründen kann. Wird eine Detektei trotzdem aktiv, kann davon ausgegangen werden, dass diese nicht nach den seriösen Grundsätzen arbeitet.

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Tags: Detektei in

Observationen von Sexualtätern sollen für mehr Sicherheit sorgen

Juli 15th, 2010 · Comments Off

Statistiken besagen, dass die Rückfallquote bei Sexualstraftätern im Gegensatz zu anderen Verbrechen ausgesprochen hoch ist. Dementsprechend groß ist auch die Angst bei der Bevölkerung, wenn einer dieser Straftäter nach verbüßter Haftstrafe oder sogar wegen guter Führung vorzeitig entlassen wird. Aufgrund der hohen Rückfallquote fallen die Bewährungsauflagen bei Sexualdelikten strenger aus als das bei anderen Vergehen der Fall ist.

Es muss nicht nur eine geregelte Arbeit und ein fester Wohnort nachgewiesen werden. Die Meldepflichten bei dem Bewährungshelfer sind kürzer, damit der Straftäter besser unter Kontrolle ist. Darüber hinaus werden oft Privatdetektive eingesetzt, um die betreffenden Personen zu observieren. Diese Observationen erfolgen anfangs recht regelmäßig, um ein Bild davon zu bekommen, wie der Straftäter sich in das normale Leben eingliedert und ob der Verdacht auf einen Rückfall besteht. Später werden die Abstände zwischen den Observationen größer oder die Personen werden nur noch stichprobenartig bewacht.

Eine dauerhafte Überwachung ist einfach zu teuer und genau hier liegt das Problem. Die Straftäter wissen um die geringer Ausdauer solcher Überwachungssituationen und verhalten sich womöglich in der ersten Zeit unauffällig, bis sie sich einigermaßen sicher sind, dass keine regelmäßigen Überwachungen mehr stattfinden. Erst dann werden neuen Objekte der Begierde ausgemacht. Obwohl die Überwachung durch eine Detektei für mehr Sicherheit sorgen soll, ist eine absolute Sicherheit dennoch nicht gegeben, weil nach einem gewissen Zeitraum die Überwachungen lückenhaft sind. Und solange die Straftäter nicht gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, bleibt ein eventueller Rückfall lange Zeit unentdeckt. Die einzige Chance, die Gefahr für die Bevölkerung zu dämmen, wäre eine dauerhafte Inhaftierung von Sexualstraftätern, was aber nach aktueller Gesetzeslage und auch aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar ist.

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Tags: Ermittlungen

Ermittlungen gegen Christian Wulff

Juli 10th, 2010 · Comments Off

Der ehemalige Ministerpräsident Niedersachsens, Christian Wulff, ist mittlerweile Bundespräsident. Dennoch wurden jetzt Ermittlungen eingeleitet, die auch Wulff betreffen. Es geht hierbei um den Genmais-Skandal. Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsens hatte es versäumt, das Umweltressort im April rechtzeitig darüber zu informieren, dass nicht zugelassener Genmais im Saatgut gefunden wurde.

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt die Ermittlungen eingeleitet. Der Vorwurf bezieht sich auf einen Verstoß gegen das Gentechnikgesetz, allerdings ist bis dato noch nicht klar, ob tatsächlich eine Straftat vorliege. Die gegebenen Hinweise und Anhaltspunkte werden derzeit noch genauer untersucht, ein hinreichender Straftatbestand ist bisher noch nicht eindeutig bewiesen.

Brisant an den Ermittlungen: Selbst wenn eine Straftat vorliegt, kann Christian Wulff nicht belangt werden. Als Bundespräsident genießt er absolute Immunität und kann wegen der Straftat nicht belangt werden. Für viele Bürger ist dies ein Ding der Unmöglichkeit, dennoch sind die geltenden deutschen Gesetze in diesem Punkt eindeutig.

Da sich die Ermittlungen aber nicht alleine gegen Christian Wulff richten, bestehen recht gute Chancen, dass zumindest einige der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Generell sieht es aber ohnehin nicht gut aus, wenn es um deutsche Lebensmittel geht. Zwar herrschen strenge Kontrollen, doch meist werden diese nur sporadisch durchgeführt. Das haben ebenso die vielen Lebensmittelskandale der letzten Wochen und Monate immer wieder gezeigt. Für den Verbraucher bedeuten auch die Ermittlungen in diesem Fall keine Sicherheit, denn nur selten wird klar, in welche Lebensmittel genetisch veränderte Rohstoffe eingeflossen sind und in welche nicht. Dennoch sind die Ermittlungen ein Zeichen dafür, dass sich etwas ändern soll und die Verbraucher künftig besser aufgeklärt werden sollen.

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Tags: Ermittlungen

Kunstdiebstahl und Trittbrettfahrer

Juli 5th, 2010 · Comments Off

Im Bankhaus Lampe in Düsseldorf wurden kürzlich wertvolle Gemälde gestohlen. Ursprünglich wurde der Schaden mit 300.000 Euro angegeben, später hieß es, er belaufe sich auf drei Millionen Euro. Im Zusammenhang mit diesem Fall wird ab dem 08. Juli 2010 das Amtsgericht im Saal 1.108 ab 13 Uhr verhandeln. Angeklagt wird ein Verdächtiger, der schon mehrfach in ähnlichen Fällen einen Betrug zu verüben versuchte.

Dabei gab er sich nach einem Kunstraub als Informant aus. Einem Bekannten seien die Bilder zum Kauf angeboten, er würde gerne den Kontakt vermitteln, um die Kunstwerke zurück kaufen zu können. Dafür benötige er allerdings eine kleine Provision, im Falle des Bankhauses wollte er 10.000 Euro haben. Als Ersatz für seine Spesen sollten 1.000 Euro im Voraus überwiesen werden. Die Überweisung übernahm die Detektei, die in diesem Fall im Auftrag des Bankhauses und dessen Versicherung bereits ermittelte. An eine französische Adresse wurde das Geld verschickt und so hatte auch die Justiz keine Probleme, den 43-Jährigen ausfindig zu machen.

Er hat ein langes Vorstrafenregister, mit mehr als 14 Vorstrafen dürfte er also nicht mehr so leicht davon kommen. Schon mehrfach hatte der Schlosser sich bei einem Kunstraub als Informant mit Insider-Informationen ausgegeben und so versucht, von dem Diebstahl zu profitieren. Dabei hatte er damit nie etwas zu tun. Nun wird er erneut vor Gericht gestellt werden, was nicht zuletzt dem umsichtigen Handeln der Detektei zu verdanken ist. Dennoch ist der Kunstraub im Bankhaus Lampe bis dato nicht aufgeklärt, was wohl auch daran liegt, dass jegliche Spuren eines gewaltsamen Eindringens fehlten.

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Tags: Detektei in