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Juli 28th, 2008 · Comments Off
Nicht selten versucht sich der ehemalige Partner von zu leistenden Unterhaltszahlungen zu drücken. Die Betroffenen sind meist auf das Geld angewiesen und benötigen die rechtlich zustehenden Unterhaltszahlungen für die Kinder. Eigentlich gibt es eine klare Regelung zu den Unterhaltszahlungen, doch viele ehemalige Partner behaupten, dass das Geld lediglich für den eigenen Lebensunterhalt reicht, sie selbst also keine Unterhaltszahlungen leisten können. In solchen Fällen wird oft die Hilfe eines Detektivs in Anspruch genommen, wie es beispielweise beim Privatdetektiv Regensburg oft der Fall ist.
Die Ermittler versuchen an die nötigen Beweise zu kommen, dass der Betreffende doch in der Lage ist Zahlungen zu leisten. Um diese Beweise zu erbringen haben die Detektive ihre speziellen Ermittlungswege, denn schließlich muss der Beweis auch hieb- und stichfest sein und vor allem muss er vor Gericht standhalten können. Der ehemalige Partner kann vor Gericht unter Umständen die Zahlungen verweigern aus Gründen der Überlebenssicherung. Für den anderen Partner ist es in den seltensten Fällen möglich, den Gegenbeweis zu liefern. Ein Detektiv versucht diesen zu liefern, so dass ein Verpflichtung zur Zahlung von Unterhaltsgeld besteht. Doch auch umgekehrt werden Detektive oft beauftragt. Sprich sie werden von dem Partner beauftragt, der zur Zahlung von Unterhaltsgeldern verpflichtet ist. Denn vielfach werden Unterhaltszahlungen geleistet, bei denen sich die Betroffenen nicht sicher sind, ob diese wirklich noch gerechtfertigt sind. Dabei kann es auch um die Höhe der Zahlung gehen, vielleicht müsste man auf Grund von Umständen doch weniger bezahlen? Gerade nach der Trennung ist es in der Regel schwierig, den Beweis zu erbringen.
Dies liegt einerseits daran, dass die meisten keinen Kontakt mehr zum Ex-Partner pflegen und zum anderen liegt dies an der räumlichen Distanz. Oft wohnen die Partner mehrere Hundert Kilometer auseinander, ein Fall für den bundesweit tätigen Privatdetektiv Regensburg zum Beispiel.
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Juli 28th, 2008 · Comments Off
Die Aufgaben eines Detektivs sind sehr umfangreich und er wird heute in den unterschiedlichsten Bereichen engagiert. Viele Detektive haben sich aus diesem Grund für bestimmte Bereiche spezialisiert, wie beispielweise die Wirtschaftsdetektive. Auch im Bereich Erbschaftsangelegenheiten kommen Detektive aus den unterschiedlichsten Gründen zum Einsatz. Einer der meisten Gründe in diesem Bereich ist die Ermittlung des Erben oder des Erblassers Begünstigten.
Dabei wird der Detektiv nicht nur von den Erben eingeschaltet, sondern auch von Testamentsvollstreckern, Vermögensverwaltern und Nachlasspflegern, um nur einige der möglichen Auftraggeber zu nennen. Die Aufgabe kann beispielweise die Eruierung von Vermögenswerten sein, wie Häuser, Autos, Aktien, Firmenbeteiligungen, unbekannte Konten oder Grundbesitz. Häufig kommt es jedoch auch vor, dass Erben ermittelt werden sollen. Eine Aufgabe die der Privatdetektiv München beispielweise gern übernimmt. Dabei besteht die Schwierigkeit in erster Linie darin mögliche Erben aus vorangegangenen Ehen oder aus Liebschaften aufzuspüren. Vielleicht gibt es hieraus auch Nachfahren, die zu Lebzeiten des Verstorbenen nie genannt wurden. Vielfach bestand in den letzten Jahren aus den verschiedensten Gründen kein Kontakt mehr, Folgen von Umzug, Auswanderung oder Heirat. Der Detektiv hat die Aufgabe die Erben zu ermitteln, um das Verwandtschaftsverhältnis zu belegen besorgt er die entsprechenden Dokumente und ermittelt die aktuellen Anschriften. Solche Ermittlungen können natürlich nicht örtlich gebunden sein, oft müssen die Detektive dabei im gesamten Bundesgebiet, ja sogar weltweit vorgehen.
Die Kosten für solche Detektive sind sehr unterschiedlich. In der Regel wird das Honorar des Detektivs jedoch erst von der Erbmasse fällig, so dass man keine Vorleistungen treffen muss. Man sollte sich diesbezüglich vor der Beauftragung eines Detektivs erkundigen.
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Juli 28th, 2008 · Comments Off
Die Liebe ist wunderschön, doch leider kommt es fast in jeder Partnerschaft früher oder später zu Problemen. Dies betrifft nicht nur verheiratete Menschen, sondern auch Lebensgemeinschaften, ja sogar die kurzfristige Liebe. Der Partner verändert sich plötzlich und man weiß nicht warum. Man macht sich Sorgen und überlegt, ob der Partner einem vielleicht untreu ist. Das Schlimmste an der Sache ist eigentlich, dass man in der Ungewissheit lebt. Man grübelt viel zu sehr, hat vielleicht sogar schlaflose Nächte.
An dieser Stelle schalten viele Menschen einen Detektiv ein, der Gewissheit bringen soll, wie beispielweise der Privatdetektiv Augsburg. Das „Fremdgehen“ kann jeden treffen, unabhängig von Alter und bisheriger Dauer der Partnerschaft. Wer Gewissheit haben möchte, vielleicht schon einen konkreten Verdacht hat und möglichst klare Beweise wünscht, der sollte nach einem Detektiv seines Vertrauens suchen und diesen beauftragen. Es ist sicherlich nicht einfach einen fremden Menschen mit dieser Problematik, die sehr intim und sensibel ist, zu beauftragen. Doch der Privatdetektiv Augsburg zum Beispiel geht mit dem Auftrag vertrauensvoll und verantwortungsbewusst um. Sie wissen, wie man am besten vorgeht und sind absolut verschwiegen. Über ihre Aufgabe geben sie an Dritte nichts weiter und die Resultate bekommt wirklich nur der Auftraggeber. Oft ist der Einsatz eines Detektivs die einzige Möglichkeit, um endlich Klarheit in die Sache zu bringen.
Die Resultate sind unterschiedlich: die einen sind froh, wenn der Partner sich in seiner Freizeit nur mit anderen Hobbys beschäftigt. Bei anderen wiederum kann die Wahrheit ganz schön wehtun, nämlich dann, wenn sich der gehegte Verdacht bestätigt. Dennoch ist man froh nun endlich Gewissheit zu haben.
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Juli 28th, 2008 · Comments Off
Die Nachfrage nach Detekteien und Detektiven nimmt kontinuierlich zu, so auch in Berlin unserer Hauptstadt. Dabei werden Detektive nicht nur von Privatpersonen beauftragt, sondern auch von vielen Unternehmen und sogar von der öffentlichen Hand. Die Gründe sind sehr unterschiedlich. Die Observation von Personen ist nichts neuen, doch in letzter Zeit greifen auch die Arbeitsämter auf Detektive zurück.
Nämlich dann, wenn ein Verdacht besteht, das der Leistungsbezieher gegen die Auflagen verstößt. So wird beispielweise der Privatdetektiv Berlin beauftragt eine bestimmte Person zu überwachen. Seine Aufgabe ist es möglichst nachzuweisen, dass der betreffende Leistungsempfänger keinen Anspruch auf seine Leistungen hat. Vornehmlich soll geklärt werden, ob die betreffende Person irgendwo anders einer Tätigkeit nachgeht – also „Schwarzarbeit“ betreibt. Für den Detektiv bedeutet dies, dass er die Person genau beobachten muss. Wichtig ist, dass er bei Verstößen entsprechende Beweise sammelt, die auch vor dem Gericht haltbar sind. Sollte der Ermittler die Beweise erbringen können, so werden der betreffenden Person die Leistungen des Arbeitsamtes gestrichen. Immer öfter wird versucht diese Leistungen zu kürzen oder ganz einzustellen. Es empfiehlt sich daher, wirklich jede Nebentätigkeit beim Arbeitsamt anzugeben.
Hierzu zählen auch kleinere Dienstleistungen, die man für Bekannte und die Nachbarschaft erledigt. Also auch, wenn der Garten des Nachbarn auf Vordermann gebracht wird. In der Regel wird keiner glauben, dass diese Tätigkeit Entgeldlos erfolgte. Zumal macht sich der Nachbarn ebenfalls strafbar, denn er stellt einen Schwarzarbeiter ein. Auch kleinere, regelmäßige Arbeiten rund ums Haus müssen angemeldet werden: also wenn jemand eine Putzfrau hat, die regelmäßig kommt oder einen Gärtner der die Pflege des Grundstücks übernimmt.
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Juli 28th, 2008 · Comments Off
Der Detektiv zog seinen Kragen hoch und folgte dem Mann in seinem grauen Anzug. Im Rücken hatte er die große Konzernzentrale eine Bank. Der Mann durchquerte das Bankenviertel, unter dem Arm eine Aktentasche geklemmt. Er hielt sie so fest, als wenn er diese auf keinen Fall verlieren dürfte. Der Privatdetektiv Frankfurt dachte, dass sich darin vermutlich die ausspionierten Unterlagen befanden. Sein Auftraggeber hatte ihn engagiert, weil es hierbei um viel Geld ging. Schon seit einigen Tagen hatte der Privatdetektiv den Mann im Visier, der nicht ahnte, dass man ihn verfolgte und beobachtete.
Die Zielperson war ein Mann, der sich in der Bankenlandschaft auskannte, der das Spiel auf dem Börsenparkett kannte und genau wusste, welche Unterlagen er bei seinem Arbeitgeber entdeckt hatte und welchen Wert diese darstellten. Sein Arbeitgeber hatte den Verdacht, dass der Mitarbeiter die Unterlagen und sein Wissen an die Konkurrenz übergeben wollte. Aufgrund der vorhergehenden Ermittlungen waren diese Befürchtungen des Arbeitgebers berechtigt. Allerdings hatte der Privatdetektiv Frankfurt bisher noch keine Beweise, die auch vor dem Gericht verwertbar waren.
Doch nun schien es endlich zum Abschluss zu kommen: Auf einer Bank nahm der Mann platz und öffnete seine Aktentasche. Er entnahm einige Papiere und übergab diese an einen Mann neben ihn. Der Privatdetektiv machte schnell Fotos, diktierte seine Beobachtungen auf dem Diktiergerät und schon war der Beweis erfolgt. Was keiner wusste, die wichtigen Unterlagen wurden zuvor präpariert: Eine spezielle Chemikalie wurde aufgetragen. Diese bleibt an den Fingern der Personen haften, die diese Unterlagen anfassen. So könnte der Mann eindeutig als Täter überführt werden. Der Privatdetektiv Frankfurt hatte nun nur noch die Aufgabe nachzuweisen, dass der Empfänger der Unterlagen auch wirklich jemand von der Konkurrenz war.
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