Die Ehefrau, die eine Detektei mit den Ermittlungen in Sachen „untreuer Ehemann“ beauftragt, möchte auf jeden Fall, dass ihre Angelegenheiten sehr diskret behandelt werden. Niemand soll von ihrem Verdacht etwas ahnen. Weder der Ehemann sollte Verdacht schöpfen, dass er observiert wird, noch die Nachbarn und Verwandten sollen sich das Maul schon zerreißen, noch bevor etwas bewiesen ist. Alle Ermittlungen wären erfolglos, wüsste der Ehemann, dass er aufpassen muss, um nicht erwischt zu werden. Stellen sich die Befürchtungen als grundlos heraus, könnte indiskretes Verhalten vom Detektiv die Folge haben, dass getuschelt wird und der Ruf des Ehepaares sehr leidet.
Nicht nur in diesem Beispiel, sondern in der gesamten Arbeit der Detektei ist Diskretion oberstes Gebot. Alle Ermittlungen, egal, in welcher Sache, könnten Schaden nehmen, wenn die falschen Informationen nach außen dringen. Auch gegen Politiker und bekannte Personen aus der Wirtschaft und der Öffentlichkeit wird manchmal ermittelt. Eine unbedachte Äußerung zur Presse oder zur falschen Person, die mit falschen Informationen Geld verdienen möchte, und schon ist der Ruf eines unschuldigen Menschen ruiniert.
Das kann eine zerstörte Ehe bedeuten, kann das wirtschaftliche Aus und der gesellschaftliche Ruin sein. Mit was auch immer die Ermittlungen zu tun haben: Schaden darf man dem Menschen, dem sie gewidmet sind, auf keinen Fall. Alles, was aufgeklärt werden soll, geht nur den Auftraggeber etwas an. Ob gegen einen notorischen Krankmacher, gegen einen veruntreuenden Buchhalter oder einen Spionage betreibenden Kollegen im Betrieb ermittelt wird: Äußerste Vorsicht, zum Wohle aller Beteiligten und natürlich absolute Diskretion müssen einfach immer und in jeder Situation sein.
