Statistiken besagen, dass die Rückfallquote bei Sexualstraftätern im Gegensatz zu anderen Verbrechen ausgesprochen hoch ist. Dementsprechend groß ist auch die Angst bei der Bevölkerung, wenn einer dieser Straftäter nach verbüßter Haftstrafe oder sogar wegen guter Führung vorzeitig entlassen wird. Aufgrund der hohen Rückfallquote fallen die Bewährungsauflagen bei Sexualdelikten strenger aus als das bei anderen Vergehen der Fall ist.
Es muss nicht nur eine geregelte Arbeit und ein fester Wohnort nachgewiesen werden. Die Meldepflichten bei dem Bewährungshelfer sind kürzer, damit der Straftäter besser unter Kontrolle ist. Darüber hinaus werden oft Privatdetektive eingesetzt, um die betreffenden Personen zu observieren. Diese Observationen erfolgen anfangs recht regelmäßig, um ein Bild davon zu bekommen, wie der Straftäter sich in das normale Leben eingliedert und ob der Verdacht auf einen Rückfall besteht. Später werden die Abstände zwischen den Observationen größer oder die Personen werden nur noch stichprobenartig bewacht.
Eine dauerhafte Überwachung ist einfach zu teuer und genau hier liegt das Problem. Die Straftäter wissen um die geringer Ausdauer solcher Überwachungssituationen und verhalten sich womöglich in der ersten Zeit unauffällig, bis sie sich einigermaßen sicher sind, dass keine regelmäßigen Überwachungen mehr stattfinden. Erst dann werden neuen Objekte der Begierde ausgemacht. Obwohl die Überwachung durch eine Detektei für mehr Sicherheit sorgen soll, ist eine absolute Sicherheit dennoch nicht gegeben, weil nach einem gewissen Zeitraum die Überwachungen lückenhaft sind. Und solange die Straftäter nicht gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, bleibt ein eventueller Rückfall lange Zeit unentdeckt. Die einzige Chance, die Gefahr für die Bevölkerung zu dämmen, wäre eine dauerhafte Inhaftierung von Sexualstraftätern, was aber nach aktueller Gesetzeslage und auch aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar ist.
