Juni 5th, 2010 · Comments Off
Kurios mag die Geschichte auf den ersten Blick anmuten, doch geschah sie so am 31.05.2010 in München. Der 38-jährige Täter betrat ein Lebensmittelgeschäft, steckte seine Einkäufe in eine Stofftasche und ließ sich noch an der Fleischtheke bedienen. Anschließend strebte er dem Untergeschoss entgegen, um das Ladengeschäft über den Ausgang am Bahnhof zu verlassen. Seine Einkäufe zahlte der Mann nicht. Der Ladendetektiv des Geschäftes hatte ihn schon eine ganze Weile beobachtet und wollte nun einschreiten.
Er hielt den Mann auf, der daraufhin behauptete, er habe die Lebensmittel in einem anderen Geschäft gekauft. Als der Detektiv ihn festhalten wollte, riss er sich gewaltsam los. Just in diesem Moment tauchte eine Polizeistreife auf und kam dem Detektiv zu Hilfe. Die Polizei nahm den Mann fest, bei der Feststellung der persönlichen Daten stellte sich heraus, dass er über keinen festen Wohnsitz verfügte. Deshalb soll er nun dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Die Geschichten rund um kleinere und größere Ladendiebstähle häufen sich, ebenso wie deren Aufklärung durch die mittlerweile fast überall beschäftigten Ladendetektive. Die Geschäfte selbst wissen sich also gut zu schützen und die Beobachtungsgabe der Ladendetektive lässt ebenfalls nichts zu wünschen übrig. Die Zeiten, in denen der Ladendetektiv als Detektiv zweiter Klasse gehandelt wurde, scheinen damit ein für alle Mal vorbei. Das zeigt sich auch an den aktuellen Diskussionen um die Mindestlöhne für Ladendetektive. Denn hierfür setzen sich sogar die großen Verbände für Berufsdetektive mittlerweile ein, die am Wochenende runde Geburtstage feierten.
Einmal mehr konnte der Ladendetektiv aber auch wieder nur durch die Polizei unterstützt werden. Auch wenn der Detektiv im Ladengeschäft grundsätzlich das Recht hat, das Hausrecht durchzusetzen, sind ihm doch im Gegensatz zur Polizei meist die Hände gebunden. Er hat keine anderen Rechte, als alle anderen deutschen Bürger, insbesondere, wenn das Geschäft bereits verlassen wurde.
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Mai 31st, 2010 · Comments Off
Wenn man von Detektiven spricht, dann geht man von den Ermittlern aus, die verkrachte Eheleute beschatten, Untreue nachweisen oder unauffällig durch den Supermarkt schleichen. Doch echte Detektive, so der Privatermittler Klaus-Dieter Matschke, der gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Bunds Internationaler Detektive, kurz BID, ist, arbeiten eher am Schreibtisch. Er selbst lässt sich ungern als Detektiv bezeichnen, denn der Beruf des Detektivs, wie er als Ausbildung von der IHK angeboten wird, zielt eher auf den Kaufhausdetektiv ab, ein Beruf, der nichts für Matschke ist.
Sein Unternehmen hat sich auf die Wirtschaftskriminalität spezialisiert. Er beschäftigt Juristen und ehemalige Polizisten. Sein Verband, der BID, feierte am 28.05.2010 sein 50-jähriges Bestehen. Insgesamt sind dem BID 25 Detekteien in Hessen und 140 Detekteien im gesamten Bundesgebiet angeschlossen.
Ähnliche Ansichten vertritt der Sprecher des Bundesverbands Deutscher Detektive, kurz BDD. Dem BDD haben sich 180 Ermittler in ganz Deutschland angeschlossen und er feierte am 29.05.2010 schon seinen 60. Geburtstag. Beide Verbände sind führend, wenn es um die Detektivarbeit in Deutschland geht. Sie bescheinigen auch, dass vier Fünftel aller Aufträge aus dem wirtschaftlichen Bereich kommen. Sie reichen von der Erschleichung von Krankengeld, über Betrug und Produktpiraterie bis hin zur Umweltkriminalität.
Wichtig für beide Verbände: Seriöse Detektive dürfen niemanden unerlaubt beschatten, wie es kürzlich bei großen Unternehmen geschah, die ihren Mitarbeitern hinterher spionieren ließen. Solch eine Ausdehnung des Gesetzes sei nicht rechtens und werde von den Verbänden nicht toleriert. Allerdings müssen sie als Privatermittler auch dafür Sorge tragen, dass sie Beweise sammeln, die vor Gericht Bestand haben. Zwar kommt es in weniger, als der Hälfte der Fälle zur Gerichtsverhandlung, dennoch müssen die Beweise hieb- und stichfest sein.
Mitglied werden in den Verbänden
Wer in einem der seriösen Verbände Mitglied werden will, muss nicht nur Nachweise über seine Gesetzestreue erbringen, sondern ebenso darüber, dass er sich mit Recht und Ordnung, sowie dem Schreiben von Berichten und dem Recherchieren auskennt. Vielfach werden nur ausgebildete Polizisten, Zöllner und Steuerfahnder in die Verbände aufgenommen. Eine solche erschwerte Zugangsvoraussetzung sei notwendig, da man mit dem Siegel der Verbände als seriöse Detektei werben könne.
BID und BDD sind ebenfalls die Gründer der ZAD, was für Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe steht. Die ZAD wurde 1986 gegründet und bietet die Möglichkeit einer fundierten Ausbildung zum Detektiv, obwohl dieser Beruf gesetzlich nicht anerkannt ist. Dafür sprechen sich beide Verbände aber schon seit Jahren aus. Etwa zehn Zertifikate für „Geprüfter Detektiv” werden von der ZAD jährlich vergeben.
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Mai 24th, 2010 · Comments Off
In Österreich werden derzeit die Türsteher kritisch beobachtet. Der Beruf des Türstehers existiert im eigentlichen Sinne gar nicht. Dieser rechtliche Graubereich ist gerade deshalb auch schwierig zu klären. In Österreich, insbesondere in Innsbruck, kam es in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder zu Problemen zwischen Türstehern und Gästen.
Einerseits verletzen Gäste die Türsteher, wenn diese deren Eindringen in die Lokale verhindern wollen, andererseits verletzen auch Türsteher die Gäste aus den unterschiedlichsten Motiven. Die privaten Sicherheitsdienste des Landes kritisieren den rechtlichen Graubereich. In Diskotheken und Szeneclubs werden Türsteher rein nach ihrer Statur ausgewählt, sie werden als Hausmeister eingestellt und erhalten keine Schulungen bzw. müssen sich keinerlei Tests unterziehen.
Gerade im Vergleich zum privaten Sicherheitsdienst unterscheidet sich der Türsteher damit deutlich. Denn wer in privaten Sicherheitsunternehmen arbeiten will, muss im Vorfeld verschiedene psychologische Tests absolvieren, erhält Schulungen, wie er sich in welchen Fällen verhalten soll und vieles mehr.
Grundsätzlich müssten die Clubbesitzer ihren Türstehern zudem klar machen, dass diese lediglich die Jedermannsrechte haben. Soll ein Gast nicht in den Club kommen, weil er die Kleiderordnung nicht einhält oder der Club bereits voll ist, dürften die Türsteher aber das Hausrecht anwenden. Damit könnten sie Gäste freundlich hinausschieben. Jedoch darf dabei keine Körperverletzung entstehen. Der schmale Grat zwischen dem Verweis aus dem Club und der Körperverletzung ist hierbei auch rechtlich kaum zu erfassen. Entscheidungen, die die Gerichte in solchen Fällen treffen müssen, sind deshalb immer Einzelfallentscheidungen und können nie als Grundsatzurteile ausgelegt werden. Das macht die Beurteilung der Lage nicht gerade einfacher, schon gar nicht für die ausführenden Kräfte, also die Türsteher.
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Mai 21st, 2010 · Comments Off
In der Schweiz sorgt derzeit der Fall eines Detektivs für Aufsehen. Der 60-jährige Privatermittler arbeitete für eine 37-jährige Frau, die ihn angeheuert hatte. Sie forderte ihn dazu auf, Beweise dafür zu sammeln, dass sie von verschiedenen Personen bis ins Erwachsenenalter hinein sexuell missbraucht wurde. Bei seinen Ermittlungen stellte der Detektiv fest, dass die Frau bereits früher Strafanzeige gestellt hatte und das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Daraufhin sprach er mit weiteren Personen, konnte jedoch nichts ermitteln.
Er wollte der Frau mitteilen, dass die Ermittlungen keinen Sinn hätten, worauf diese ihm das Mandat entzog. Später begann sie, ihn mit SMS und Telefonanrufen zu terrorisieren, in denen sie den Detektiv sexuell angehauchte Beleidigungen zukommen ließ. Irgendwann reichte es dem Ermittler und er klagte auf Unterlassung und Schadenersatz.
Vor Gericht wurde er unter anderem zu seinen Ermittlungen befragt, woraufhin er zugab, dass da etwas sei, die Familie allerdings nicht mit ihm reden wollte, um sich selbst zu schützen. Die Frau dagegen gab an, dass der Privatermittler sie provoziert habe, sogar mit ihren Peinigern unter eine Decke steckte.
Später stellte sich heraus, dass die Frau schon einmal in psychiatrischer Behandlung war und auch andere Klagen gegen sie wegen Beleidigungen liefen. Schlussendlich kam es zum Vergleich, bei dem die Frau 150 Franken Schmerzensgeld und Schadenersatz leisten musste. Ebenfalls wurde sie dazu verurteilt, die Gerichtskosten, die sich auf 100 Franken beliefen, zu bezahlen. Ursprünglich wollte der Detektiv zwar die doppelte Summe haben, allerdings ließ er sich letztendlich auf den Vergleich ein.
Tags: Detektiv in
Mai 16th, 2010 · Comments Off
Die Detektei als solche steht derzeit ebenso in der öffentlichen Kritik, wie die mittelständischen Unternehmen. Grund dafür sind die allumfassenden Überwachungen der Mitarbeiter. Sicher ist ein loyaler Mitarbeiter wertvoll und sicher kann in einigen Fällen eine Überwachung durch Dritte, wie eine Detektei sinnvoll sein. Allerdings darf es dabei nicht zu einer willkürlichen Massenüberwachung kommen, die sämtliche Mitarbeiter unter Generalverdacht stellt.
Detekteien, die sich auf solche Aufträge einlassen, sind alles andere als seriös. Damit Unternehmen auf der sicheren Seite stehen und der Ruf der Detektivarbeit in Deutschland nicht noch weiter ruiniert wird, haben sich seriöse Detekteien einem Audit unterzogen. Sie tragen die Kennzeichnung TÜV-CERT ®. Dieses Zertifikat bestätigt den Unternehmen, dass sich die Detektei im Bereich der Mitarbeiterüberwachung auskennt und ebenso die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet. Nur eine Mitarbeiterüberwachung, die auf rechtssicheren Entscheidungen beruht, kann langfristig zum Erfolg führen.
Warum die Mitarbeiterüberwachung immer wichtiger wird
Im Frühjahr diesen Jahres veröffentlichte Corporate Trust eine Studie, die unter dem Titel „Gefahrenbarometer 2010″ herauskam. In dieser geht es um die häufigsten Bedrohungen für mittelständische Unternehmen. Dabei zeigt sich ein deutliches Bild:
An erster Stelle der Sicherheitsrisiken stehen Diebstahl, Einbruch und Überfall. Auch Korruption, Untreue und Betrug zählen zu den häufigen Risiken für die Unternehmen. Dabei sind die Mitarbeiter das höchste Risiko, insbesondere, wenn sie Betriebsgeheimnisse verraten oder wichtiges Know-How des Unternehmens nach außen dringt. Besteht ein begründeter Verdacht, ist in diesem Fall eine Mitarbeiterüberwachung durch die Detektei durchaus sinnvoll und auch notwendig.
Denn durch den Verrat am eigenen Unternehmen handeln die Mitarbeiter nicht nur böswillig dem Unternehmen gegenüber, sondern können sogar für den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze verantwortlich werden. Jedes Unternehmen hat in diesem Fall das Recht, seine Mitarbeiter zu überwachen einerseits und die Pflicht dazu, andererseits, um die übrigen Mitarbeiter zu schützen.
Tags: Detektive